ACHTE AUF VERSTECKTES GEFAHRGUT IN DEINER SENDUNG
Weihnachtszeit ist Geschenke-Zeit. Für Oma soll das Lieblings-Parfum oder für den Neffen das ferngesteuerte Auto unterm Christbaum liegen. Geht´s jedoch darum diese an seine Liebsten zu versenden, ist jedoch Vorsicht geboten!
Viele alltägliche Gegenstände wie Smartphones, Parfüms und Rasierwasser gelten nach dem Transportrecht als Gefahrgut.
Um die nationalen und internationalen Vorschriften einzuhalten, beschränken oder verbieten wir bestimmte Artikel für den Transport in unserem Netzwerk.
Es liegt prinzipiell in deiner Verantwortung zu prüfen, ob ein Artikel für den Transport verboten oder eingeschränkt ist oder nicht.
Verbraucherwarnkennzeichnungen
Produkte, die mit den folgenden Verbraucherwarnsymbolen versehen sind, gelten sehr wahrscheinlich als Gefahrgut, sofern sie nicht ausdrücklich für den Versand zugelassen sind.

Wenn du diese Symbole siehst, überprüfe bitte anhand des Sicherheitsdatenblattes, ob die Waren als Gefahrgut eingestuft sind. Diese Informationen sind in den meisten Fällen in Abschnitt 14 zu finden.
Für Privatpersonen ist der Versand von Gefahrgut nicht erlaubt.
Wenn du also deine Liebsten fern von der Heimat beschenken möchtest, denk daran diese Gegenstände zu vermeiden.
Alternativen gefällig?
Für Omi ein schöner Schal mit passender Haube und für den Neffen ein Karten- oder Brettspiel!