ÄNDERUNGEN DER EU-ZOLLBESTIMMUNGEN 2021

ÄNDERUNGEN DER EU-ZOLLBESTIMMUNGEN 2021

 

Die Änderungen der EU-Zollbestimmungen in 2021 machen die weltweite Entwicklung zu einer datengesteuerten Abwicklung der Verzollung deutlich. 

Vollständige und korrekte Zolldaten gewinnen daher immer mehr an Bedeutung für die Sicherstellung eines schnellen und reibungslosen Abfertigungsprozesses und somit für eine verzögerungsfreie Zustellung von Express-Sendungen in der EU.

WELCHE SENDUNGEN SIND BETROFFEN? 

Für alle Sendungen, die aus einem Nicht-EU-Land in die EU (inkl. der Schweiz und Norwegen und ggf. Transit) geschickt werden, benötigt DHL Express vom VERSENDER vollständige und elektronische Daten.

DIE ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

1. Jänner 2021 - Brexit (Das Vereinigte Königreich verlässt die EU)

Was heißt Brexit?

Das Vereinigte Königreiche (UK) hat zum 01. Januar 2021 die EU verlassen.

Was bedeutet das für Express-Sendungen?

Trotz des Handelsabkommens, auf das sich die EU und das Vereinigte Königreich (UK) verständigt haben, müssen bei allen Warensendungen nach und aus UK ab dem 01.01.2021 Zollbegleitdokumenten beigefügt werden. Das Abkommen regelt lediglich die Erhebung von Zöllen zwischen UK und der EU auf bestimmte Warengruppen. Dadurch entfällt allerdings nicht die zollseitige Prüfung der Sendungen. Aus diesem Grund müssen Sie Ihren Sendungen nach/aus Großbritannien bitte die entsprechenden Begleitdokumente beilegen, damit wir diese reibungslos und verzögerungsfrei zustellen können. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen ausschließlich für Warensendungen gelten. Dokumentensendungen sind von den Änderungen nicht betroffen, da sie auch weiterhin zollfrei versendet werden können.

Detailinformationen

In einem Brexit-Special haben wir für Sie alle relevanten Informationen zusammengefasst:

 

Zum Brexit Special

15. März 2021 - ICS2 (Import Control System 2)

Was ist ICS2?

Die EU passt ihr Zollsystem für Sicherheit und Gefahrenabwehr an

Was bedeutet das für Express-Sendungen?

Umfangreiche und genaue Daten für die Zollabfertigung müssen vor der Verladung in das Flugzeug durch DHL Express dem Zoll zur Verfügung gestellt werden

Was benötigen wir vom Versender?

  • Angabe von präzisen und umfassenden Warenbeschreibungen auf dem Versandlabel
  • Angabe von exakten Versender- und Empfängerdaten auf dem Versandlabel und der Handelsrechnung

Hilfreiche Links

EU | Mitteilung zu ICS2

EU | ICS2-Übersicht, Merkblatt, Zeitpläne

1. Juli 2021 - FÜR VERSENDER: VAT 22 (Wegfall der De Minimis-Grenze)

 

Was ist VAT 22?

Die bisher für Einfuhren in die EU geltende 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer geringwertiger Waren (De Minimis) entfällt ab dem 01. Juli 2021.
Derzeit muss für Sendungen unter 22 EUR Warenwert keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. Ab Juli 2021 wird diese Grenze abgeschafft. Das bedeutet, dass für alle Waren, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) in ein EU-Land gesendet werden, eine formelle Zollanmeldung erforderlich ist.

Was bedeutet das für Ihre Sendungen?

Alle Einfuhren in die EU sind durch den Wegfall der De Minimis-Freigrenze zoll-anmeldepflichtig und daher korrekte und vollständige Zolldokumente erforderlich.

Was benötigen wir vom Versender?

  • Angabe einer vollständigen und genauen Warenbeschreibung auf dem DHL Express Versandlabel
  • Bestenfalls eine elektronische Übertragung der Daten der Handelsrechnung:
  • Adresse und Kontaktdaten des Versenders, Empfängers und des verantwortlichen Einführers (IoR = Importer of Record)
  • Wert der Waren-, Fracht- und Versicherungskosten (abhängig vom Incoterm)
  • Ausweisung der Einzelposten, ausführliche Warenbeschreibung, HS-Codes und Herkunftsland
  • Incoterms, Gewicht und Menge
  • Exportgrund

Hilfreiche Links

EU | Aktualisierung der Umsatzsteuer: Aktuelle Nachrichten, Zeitpläne

 

1. Juli 2021 - FÜR EMPFÄNGER: Entfall der Freigrenze von 22€ auf Importsendungen aus Nicht EU-Ländern

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhr von Waren nach Österreich. Das bedeutet, dass Sie in der Regel für jede Ware, die Sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. 

 

Was ändert sich?

Ab dem 1. Juli 2021 muss grundsätzlich für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land eine Zollanmeldung erfolgen. Diese Aufgabe übernimmt DHL Express als Ihr Transportdienstleister. Die Freigrenze für Sendungen mit einem Warenwert unter 22 € entfällt. Das bedeutet, dass alle Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern abgabepflichtig werden. Abgaben von weniger als 5 € werden jedoch nicht erhoben. Informationen über die zu entrichtenden Abgaben finden Sie hier.

 

Gründe für die Änderung?

Die EU Kommission begründet diese Maßnahme damit, dass eine steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern verhindert und die heimische Wirtschaft gestärkt werden soll. Ebenfalls soll durch die Neuerung dem Mehrwertsteuerbetrug Einhalt geboten werden.

 

Was sind die Folgen für mich als Kunden?

Für jede Warensendung aus einem Nicht-EU-Land sind Abgaben zu entrichten, wenn sie den Betrag von 5 € überschreiten. Die Abgaben werden von Ihnen bei der Zustellung oder Abholung in einem DHL Express Service Point oder Store eingezogen, wenn sie nicht bereits vom Versender entrichtet wurden. Dies ist z.B. der Fall bei Warensendungen von kommerziellen Versandhändlern, die sich für das neue Mehrwertsteuersystem IOSS registriert haben. Bei diesen Waren zahlen Sie die Abgaben an den Versandhändler. In der Regel sind sie bereits im Rechnungsendbetrag enthalten.   

 

UNSERE INFOVIDEOS ZU DEN ÄNDERUNGEN FÜR IHREN DURCHBLICK

 

 

HILFREICHE DOWNLOADS & LINKS

 

Vollständige und korrekte Zolldaten sind der Schlüssel für eine reibungslose Zollabfertigung und verzögerungsfreie Zustellung. Unsere Guides helfen bei der Erstellung fehlerfreier Zolldokumente und erklären alle Änderungen der EU-Zollbestimmungen.
 
Dokumente zum Download

 

 
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FÜR EINE REIBUNGSLOSE ZOLLABFERTIGUNG

EORI-NR. BEANTRAGEN

 

Sie wird bei zollpflichtigen Sendungen benötigt, um den Import und Export von Waren in die oder aus der EU durchzuführen.

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HANDLUNGSVOLLMACHT FÜR IMPORTEURE

Für eine verzögerungsfreie, zollrechtliche Abfertigung bitten wir Sie uns eine Handlungs-vollmacht zum Importieren Ihrer Sendungen zu erteilen. 

Zum Formular
BREXIT FAQ`S

 

Hier finden Sie oft gestellte Fragen zum Thema Brexit und die Antworten darauf!

 

 

Brexit FAQs
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